Gartenplanung Teil 1: was wollen, müssen und dürfen wir?

So langsam geht es auch beim Thema Garten ans Eingemachte. Bis der Garten tatsächlich bepflanzt wird, dürfte es zum nächsten Frühjahr dauern. Aber konkrete Gedanken sollte man sich schon deutlich vorher machen. Natürlich plant man mit dem Grundriss auch das Grundstück mit. Irgendwo muss man das Haus platzieren und mit den Türen platziert man implizit auch Zugang und Terrasse. Wo man ein Fenster plant, sollte möglichst nicht die Garage stehen. Aber das lässt trotzdem noch sehr viele Dinge ungeplant. Jetzt geht es nochmal an Bleistift und Millimeterpapier, um ein bisschen genauer zu planen.

Was wollen wir?

Geplant ist ein eher pflegeleichter und naturnaher Garten. Ein Sitzplatz auf der Terrasse mit einem Tisch an dem auch 6 Personen Platz haben. Entsprechend Platz für Schaukel, Sandkasten und zum Spielen sind wichtig. Ein bisschen Obst und Gemüse soll natürlich aus dem Garten kommen. Um den Garten zu bewirtschaften, braucht es eine Abstellmöglichkeit für die Gartengeräte. Die Fahrräder wollen natürlich auch abgestellt werden. Eventuell später noch einen Platz für ein Saunafass.

Schön aussehen sollte der Garten natürlich auch und es wäre schön im Sommer ein paar schattige Plätze zu haben, ohne dass es im Winter zu dunkel wird. Grundsätzlich soll der Garten erst einmal offen sein, d.h. ein umlaufender Zaun oder eine durchgehende Sichtschutzhecke ist nicht geplant. Aber ein bisschen Sichtschutz und gefühlten Abstand zu den Nachbarhäusern soll der Garten trotzdem bieten.

Wie man sieht, es gibt eine Menge Anforderungen und die widersprechen sich auch noch teilweise. Ein Gemüsegarten ist eher das Gegenteil von pflegeleicht und auch nur bedingt naturnah. Offener Garten und Sichtschutz widersprechen sich ebenfalls. Der Kinder-Spielbereich braucht Platz. Sichtschutz ist im Neubaugebiet auch eine nicht ganz so einfache Sache, schließlich brauchen Bäume eine gewisse Zeit, um zu wachsen.

Rechtliches…

Zum Glück sind wir ja in Deutschland und müssen uns den Garten nicht komplett selbst ausdenken … der Bebauungsplan schreibt uns zum Beispiel folgendes vor:

Je 150 qm der nicht überbauten und nicht befestigten Grundstücksfläche ist mind. 1 standortgerechter, heimischer Laubbaum der Pflanzliste 1 oder zwei Sträucher der Pflanzliste 2 oder ein regionaltypischer Obstbaum der Pflanzliste 3 zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten.

Mit Haus, Gartenhaus, Carport, Einfahrt, Terrasse und Wegen kommt einiges zusammen, entsprechend gehe ich erst einmal davon aus, dass wir 3 Bäume/Obstbäume, 6 Sträucher oder irgendeine Kombination davon pflanzen müssen. Wirklich relevant ist das aber nicht. Für einen naturnahen Garten kommt man auch ganz leicht auf deutlich mehr. Und das ist auch gut so, denn die Pflanzlisten sind gut gemeint statt gut gemacht.

Außerdem gibt es natürlich noch Vorschriften zur „Gestaltung des Kontaktbereichs zwischen Erschließungsstraße und Grundstücksfläche“, die uns jetzt nicht unbedingt interessieren. Wir haben schließlich nur gute 5m Straße und das wird fast alles für die Einfahrt gebraucht.

Viel wichtiger sind da eher die Landesvorschriften, z.B. zum Grenzabstand. Der wird in Baden-Württemberg im NRG geregelt. Niedrige Sträucher und Hecken dürfen eine halben Meter von der Grenze gepflanzt werden. Je größer der Baum, desto weiter weg. Logisch, denn der Baum soll nicht zu einem Drittel auf dem Nachbargrundstück wachsen oder dort sein Laub abladen. Außerdem gilt: Je größer der Baum, desto größer die Wurzeln und die sollten ebenfalls auf dem eigenen Grundstück bleiben.

Hier zeigt sich auch, dass die Pflanzliste eher … nennen wir es mal … mäßig durchdacht ist. So eine Eiche ist ein großer Baum, 20m sind da keine Seltenheit. Entsprechend muss sie mindestens 8m von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Unser Grundstück hat 23m in Nord-Süd-Richtung. Bei einem Haus mit etwa 10m und einem Grenzabstand des Hauses von 2,5m wäre die Eiche dann schon ziemlich nah am Haus.

So sollte es nicht aussehen

Hier wiederholt der Bebauungsplan Jahrzehnte alte Fehler, früher wurden viele große Bäume viel zu nah an den Häusern gepflanzt. Gleichzeitig lässt sich aber auch jeder erdenkliche Schindluder treiben und trotzdem das Pflanzgebot einhalten. Eine Hecke aus 3-4 Buchen mit einer Länge von 1,5m würde das Pflanzgebot sauber erfüllen, schließlich steht nirgendwo, dass die Bäume solitär stehen müssen. Also ein klassischer Fall von gut gemeinte statt gut gemacht. Auf solche Vorschriften könnte man auch gut verzichten.

Derselbe Mangel an Realitätsnähe findet sich auch bei den Obstbäumen. Denn ein Obstbaum ist nur dann ein Obstbaum in Sinne des Bebauungsplans, wenn es sich um einen Hochstamm handelt. Der Hochstamm ist aber für einen Garten eher mäßig geeignet.

Auf den heutigen kleineren Grundstücken nimmt die ausladende Krone sehr viel Platz ein. Problematisch ist das, wenn man auch noch einen zweiten Baum zur Befruchtung braucht. Außerdem ist die Baumkrone von Anfang an nur mit einer Leiter zu erreichen, unnötig umständlich für die Baumpflege und eine eventuell spätere Ernte. Wobei die Ernte beim Hochstamm auch einige Jahre auf sich warten lässt. Und teurer sind die Bäume als Hochstamm auch noch, schließlich sägt die Baumschule eine Weile länger die gesunden Äste weg …

Dem Ganzen setzt der Bebauungsplan auch noch die Krone auf, indem man die Zuchtform als „Pflanzqualität“ tituliert und so impliziert, dass ein besser geeigneter Halbstamm oder Buschbaum minderwertig wäre.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist das Thema Grenzbebauung. Gartenhäuser und Carports dürfen auf die Grenze gesetzt werden, solange man einem Nachbarn nicht mehr als 9m zubaut und insgesamt 15m. Die 9m sind mit der geplanten Platzierung von Gartenhaus und Carport ausgereizt. Entsprechend muss das Saunafass 2,5m Abstand einhalten.

Das ist jetzt nicht so schlimm (2,5m sind ja recht wenig), wenn man den Eingang in Richtung der Grenze setzt und dort einen Sichtschutz hat. Der sollte aber auch eingeplant werden, wenn man dabei nicht nur mit Zäunen, sondern auch mit Pflanzen arbeiten will.

Im nächsten Artikel dieser Serie geht es dann, wie wir das umsetzen wollen.