666m – die EFH des Teufels

Wie bereits in der Grundstücksvorstellung geschrieben, hängt unser Grundstück leicht nach Westen. Das war während der Besichtigung auch schon klar, aber damals gingen wir mit einer Schätzung nach Präzisionsaugenmaß von 70-80cm über das ganze Grundstück aus. Als während der Erschließung so langsam klar wurde, wo die Grundstücksgrenzen liegen, fiel uns auf, dass die Straße etwas hoch über dem ursprünglichen Gelände liegt.

Das böse Erwachen kam mit dem ersten Plan des Vermessers. Über das ganze Grundstück haben wir vom höchsten zum niedrigsten Punkt knapp unter 2m Höhenunterschied. Und noch schlimmer, unser Bebauungsplan sieht eine Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) von 666m vor, das ist so hoch wie die letzte Ecke und ziemlich genau auf dem Niveau der Straße. Mit einer EFH nach Plan würden wir in etwa so bauen:

Nicht gerade Steilgelände aber auch nicht flach 😉

Das Haus würde deutlich über dem Gelände schweben. Nur am Anbau und an der nordöstlichen Ecke hätten wir nennenswert Bodenkontakt mit dem Unterbau, dafür wäre die Terrassentür mehr als einen Meter über dem ursprünglichen Geländeniveau. Um den Bau auf Bodenplatte so überhaupt möglich zu machen, wäre es nötig einige LKW Ladungen Schotter unter dem Haus aufzuschütten und zu verdichten. Und nebendran müssten wir entsprechend Boden anschütten. Aufwändig und teuer, ein echter Pyrrhussieg …

Klar, mit einem Keller wäre das alles kein Problem gewesen. 2-2,5m ausbaggern, den Aushub ums Haus verteilen und fertig. Dummerweise war es dafür etwas spät, der Bauvertrag unterschrieben, der Kreditantrag eingereicht. Da wir ein Haus nach dem KfW40+ Standard bauen, wäre es auch nicht gerade günstig gewesen, mal schnell nachträglich einen Keller einzubauen.

Leicht frustriert habe ich an diesem Abend in der Bibel des Bauherrn geblättert (dem Bebauungsplan) und dabei tatsächlich … in Abschnitt 3, Unterabschnitt 2.3, 4. Absatz findet sich der rettende Satz:

Der Erdgeschossfußboden darf maximal 0,80 m von der festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhe abweichen.

Wir dürfen also tiefer gehen. Ein Blick auf das Höhenprofil schlägt selbst mir als Laien die 665,5m vor. So erreichen wir auf dem Großteil des Hauses den Boden, sind aber nicht so tief, dass sich die Haustür in den Hang gräbt. Denn das Thema Wasser ist auf unserem Grundstück noch ein Problem, über das ich sicherlich mehr als einen Blogeintrag schreiben kann …